Was im Lebenslauf steht: Selbstangaben = Falschangaben?

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Wenn es um attraktive Stellenangebote geht, wird Ehrlichkeit in Bezug auf die Angaben im Lebenslauf nicht immer groß geschrieben. Falsche Angaben werden von Bewerbern immer gerne dann gemacht, wenn sich dadurch Vorteile bei der Stellenvergabe versprochen werden. Insgesamt betrachtet kann zwischen absoluten Falschangaben und gewissen Formen von Beschönigungen unterschieden werden. Wird beispielsweise eine Tätigkeit auf dem Lebenslauf angegeben, die tatsächlich nie ausgeübt wurde, ist kein Interpretationsspielraum vorhanden: Es ist schlichtweg gelogen. Wohingegen Beschönigungen, gerade was Fremdsprachenkenntnisse anbelangt, auch das Resultat einer abweichenden Selbstwahrnehmung sein können. Aber wie reagieren Personalabteilungen auf fehlerhafte Angaben im Lebenslauf?

Beschönigung des Lebenslaufes: Marketing in eigener Sache?

Bei den meisten fehlerhaft getätigten Angaben im Lebenslauf handelt es sich um Beschönigungen, mit deren Hilfe der berufliche Hintergrund an die Erwartungen des angestrebten Arbeitgebers angepasst werden soll. Ein Klassiker in diesem Zusammenhang ist es, eine sinnvolle Überbrückung von arbeitslosen Zeiträumen zu suggerieren. Falls Arbeitssuchende aufgrund von Krankheiten oder sonstigen Gründen über einen längeren Zeitraum ohne Arbeit waren, finden sich in Lebensläufen gerne Formulierungen wie „Zeit der beruflichen Neuorientierung“ oder „Fortbildungsmaßnahmen“. Wie sich allerdings oftmals herausstellt, waren die Fortbildungsmaßnahmen doch nicht so umfassend, wie es auf den ersten Blick hätte wirken wollen.

Gerne wird auch der Umfang freiberuflicher Tätigkeiten während einer bestimmten Periode übertrieben dargestellt oder die eigenen Kompetenzen im vom potenziellen Arbeitgeber geforderten Arbeitsbereich etwas geschönt, von Fremdsprachenkenntnissen war ja bereits die Rede. Da werden, sobald genauer nachgefragt wird, aus hervorragenden Französischkenntnissen, gerne mal gute, grundlegende oder naja, Schulkenntnisse halt. Aber letzten Endes: Wen interessiert denn schon, wie viele freiberufliche Aufträge es nun tatsächlich waren, wenn Excel doch nicht so sicher beherrscht wird oder das Französisch nicht ganz so flüssig ist? Es gibt nichts, was es nicht möglich wäre zu lernen, oder?

„Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht.“ (Oliver Hassencamp)

Deutlich seltener als Beschönigungen sind Fälle, in denen Bewerber vorsätzlich falsche Angaben bezüglich ihrer eigenen beruflichen Erfahrung beziehungsweise ihrer eigenen Fertigkeiten machen. Das ist auch besser so, denn in diesen Fällen ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Lüge auffliegt. Die Konsequenz: Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren oder fristlose Kündigung. Eine relativ häufig angewandte Form der vorsätzlichen Falschangabe, die allerdings oftmals Erfolg hat, ist die sogenannte „Verlängerung der Studienzeit“, mithilfe derer Bewerber die Zeit zwischen ihrem tatsächlichen Studienabschluss und dem Eintritt ins Berufsleben überbrücken möchten.

Was hinter den Kulissen in den Personalabteilungen passiert

Die Überprüfung der Authentizität der Selbstauskunft eines Bewerbers mit Blick auf seinen beruflichen Werdegang und seine persönliche Eignung für eine bestimmte Vakanz ist durch die Häufigkeit an fehlerhaften Angaben essenziell. Nachdem die Bewerberanzahl durch Sichtung der Lebensläufe und durch Vorstellungsgespräche auf eine kleine Anzahl verringert ist, werden meist Nachforschungen zu den verbliebenen Bewerbern betrieben. Fast immer wird die Möglichkeit genutzt, beim früheren Arbeitgeber nachzufragen, um auf diese Weise die Art und die Qualität der Tätigkeit des Bewerbers zu überprüfen. Zur Verifizierung von Sprachkenntnissen oder sonstigen Hard Skills, beispielsweise den Umgang mit verschiedenen Computer-Softwares, können Personalabteilungen auch eigene Tests durchführen, in welchen der tatsächliche Grad der vorgegebenen Kenntnisse zum Vorschein kommt.

Gesundes Selbstbewusstsein vs. Selbstdegradierung

Die vorsätzliche Fälschung von Selbstangaben ist nicht empfehlenswert, da diese sehr leicht aufgedeckt wird und neben beruflichen auch strafrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Auf der anderen Seite ist es ebenso nicht ratsam, sich und seine Eignung geringer erscheinen zu lassen, als sie eigentlich ist. Schließlich ist eine Bewerbung immer auch Marketing in eigener Sache. Allerdings sollte ein Bewerber sich nicht dazu verleiten lassen, zu stark zu übertreiben oder schlichtweg zu lügen. Beide Extreme werfen kein gutes Licht auf einen Bewerber. Das Ziel sollte es sein, den Lebenslauf in ein positives Licht zu tauchen, ohne dabei auf reine Falschangaben zurückzugreifen.

Und die Moral von der Geschicht?

Wie eine Umfrage des Personaldienstleisters Robert Half im September 2014 ergeben hat, im Rahmen derer rund 6.000 Personal- und Finanzmanager befragt wurden, wirkt sich vor allem ein längerer arbeitsloser Zeitraum negativ auf die Chancen eines Bewerbers aus. So werden im Schnitt bis zu 7,6 Monate ohne Arbeit akzeptiert. Bei größeren Zeitspannen ist der Verdacht groß, dass bei dem Bewerber Faulheit vorherrschte. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass Bewerbungsverfahren so etwas wie ein zweischneidiges Schwert sind. Auf der einen Seite darf man nicht lügen, auf der anderen Seite scheint es aber auch falsch, die Wahrheit zu sagen. Leicht in Vergessenheit gerät die Tatsache, dass Menschen in erster Linie Menschen sind und nicht nur funktionieren, sodass krankheitsbedingt oder aus anderen privaten Gründen Lücken im Lebenslauf entstehen können. Somit ist das Finden eines gesunden Maßes an Selbstdarstellung bei Bewerbungen von großer Wichtigkeit.

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